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   BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74   

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BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74 (https://dejure.org/1976,2398)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1976 - III C 73.74 (https://dejure.org/1976,2398)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1976 - III C 73.74 (https://dejure.org/1976,2398)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Gerichts zur Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ein Überraschungsurteil - Umfang der Aufklärungspflicht eines Gerichts

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74
    Von einem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden "Überraschungsurteil" könnte aber nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der der Kläger nach dem seitherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30] und vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 -).
  • BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68

    Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74
    Es gehören dazu nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nur Ausführungen darüber, inwiefern das Verwaltungsgericht sich während seines Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, sondern auch dazu, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts darauf angekommen wäre (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1968 - BVerwG III C 59.68 - [JR 1969 S. 194 f. m.w.Hinw.]).
  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74
    Von einem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden "Überraschungsurteil" könnte aber nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der der Kläger nach dem seitherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30] und vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 -).
  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 121.70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74
    Auf die Revision des Klägers hob der erkennende Senat dieses Urteil wegen unrichtiger Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften (§ 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurück (Urteil vom 7. Dezember 1972 - BVerwG III C 121.70 -).
  • BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75

    Zeitpunkt der Zustellung bei über ein Postfach zugestellten Einschreibesendungen

    (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 -).
  • BVerwG, 13.01.1977 - III B 60.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Von einem den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden "Überraschungsurteil" kann nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der Kläger nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 - [ZLA 1976, 105]).
  • BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77

    Voraussetzungen für die Entschädigung des Vertreibungsschadens - Freiwilliges

    Von einem Überraschungsurteil könnte nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Verfahren eine Wendung gegeben hätte, mit der der Kläger dem bis dahin gehenden Verfahrensverlauf nach nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 119.69 - [ZLA 1972, 70] und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 73.74 - [ZLA 1976, 105]).
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